Beim BlowerDoor Test werden in den meisten Fällen Undichtigkeiten an der luftdichten Gebäudehülle festgestellt. Drauf folgt meistens die Diskussion um die Bewertung dieser Leckagen. Für die Gesamtheit an Leckagen gibt es nach der zurzeit gültigen Energieeinsparverodnung und der DIN 4108 Teil 7 verbindliche Mindestanforderungen für den n50-Wert (Luftwechsel bei 50 Pa): 

Für Gebäude mit freier Lüftung (ungeregelt):                                  3,0 1/h

Für Gebäude mit mechanischer Lüftung (Lüftungsanlage):                1,5 1/h

Damit ist die Mindestanforderung an die Gesamtdichtheit der Gebäudehülle beim Prüfdruck von 50 Pascal definiert. Für die einzelne Leckage gibt es jedoch keine solche Mindestanforderung, jedenfalls ist dem 
Verfasser keine bekannt. Jede Leckage der einzelnen Bauvorhaben muss deshalb individuell Beurteilt werden. Eine Leckage in einem Holzhaus ist anders zu beurteilen als in einem Massivhaus. Die Folgen z.B. durch Kondensat im Holzbauteil können Schimmel- und/oder Hausfäulepilze wie der Echte Hausschwamm sein. Die Undichtigkeit im Badezimmer kann größere Folgen nach sich ziehen als die im Gäste-WC, aufgrund des unterschiedlichen Feuchteangebots in der Raumluft. Eine BlowerDoor Messung sollte deshalb aus mehr bestehen als nur der Kontrolle der Luftwechselrate durch den n50-Wert.

Zur Vermeidung von Mängeln an der luftdichten Gebäudehülle und damit verbundenen Folgeschäden, ist ein baubegleitender BlowerDoor Test zur Qualitätssicherung der Luftdichtheit zu empfehlen. Bei diesem Test wird vor dem Verkleiden der luftdichten Gebäudehülle gezielt nach Leckagen gesucht, diese werden im Idealfall mit dem Handwerksbetrieb lokalisiert und dann gezielt beseitigt.

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