Seit über 100 Jahren ist es üblich, das Holzschutzmittel auf Basis vielfältiger chemischer Wirkstoffe in Gebäuden eingesetzt werden. Das Ziel der Holzschutzmittel ist es einen Befall der Hölzer durch Insekten und Pilze vorzubeugen bzw. bei einem vorhandenen Befall zu bekämpfen.
Definiert werden Holzschutzmittel über die biozide Wirkstoffe oder die wirkstoffhaltige Zubereitung, die Bestimmungsgemäß einen Befall von Holz/Holzwerkstoffen durch holzzerstörende bzw. holzverfärbende Organismen (Pilze und Insekten) verhindern soll oder einen Befall bekämpft. Entsprechend werden Holzschutzmittel unterschieden in bekämpfende oder vorbeugende Holzschutzmittel. Anstriche wie Lacke oder Farben ohne biozide Wirkstoffe fallen nicht unter den Begriff Holzschutzmittel.
Bei Altbauten, besonders im Gebiet der ehemaligen DDR, stellt sich heute häufig die Frage, ob mit einem heute nicht mehr zugelassenem Wirkstoff aus dem verwendeten Holzschutzmittel die Balken, Pfetten, Stiele usw. kontaminiert sind. Beispiele für heute nicht mehr zugelassene Holzschutzmittel sind Dohnalit UII, Hylotox 59 oder Xylamon. Für DDT und Pentachlorphenol (PCP) zum Beispiel besteht seit mehreren Jahren ein Herstellungs- und Verwendungsverbot nach der Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV). Werden für diese Holzschutzmittel Grenzwerte z.B. nach der PCP-Richtlinie im Staub oder der Raumluft überschritten, besteht bei Aufenthaltsräumen / Wohnräumen die Notwendigkeit zur Sanierung.
Für Holzschutzmittel die heute zum Schutz für tragende und aussteifende Bauteile verwendet werden, wird eine Bewertung und Zulassung durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) benötigt. Auf der Internetseite der BAuA ist eine Datenbank mit den zugelassenen Holzschutzmitteln (Datenbank der zugelassenen Biozidprodukte). Holzschutzmittel die nicht für tragende und aussteifende Bauteile angewendet werden, können sich einer freiwilligen Prüfung bei der Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e.V. unterziehen und erhalten.
Nach erfolgreicher Prüfung, wird das Gütezeichen „RAL Holzschutzmittel“ vergeben. Eine Liste aller aktuell zugelassenen Holzschutzmittel mit abZ, RAL Gütezeichen sowie die Bläueschutzmittel nach
VdL-Richtlinie werden jährlich im Holzschutzmittelverzeichnis (siehe Bild) abgedruckt.
Wir können Ihnen die folgende Leistungen in Zusammenarbeit mit Prüfinstituten anbieten:
- Untersuchung der Hölzer auf Kontamination durch Holzschutzmittel und Analyse z.B. für:
- PCP (Pentachlorphenol)
- Lindan
- DDT
zum Nachweis für die Entsorgung oder zur Klärung einer möglichen Belastung für Wohnräume.
- Untersuchung auf Schadstoffbelastung z. B. bei der Sanierung von Berliner Flachdächern
- PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)
- Asbest
- Teeröle
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